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Keine Amtshilfe durch Polizei für GEZ Schnüffler

Freie Mitarbeiter der GEZ haben keinen Anspruch auf Amtshilfe durch die Polizei. Das stellt der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum: 1.4.2007 bis 31.3.2009) klar. Sie seien weder Mitarbeiter einer Behörde noch für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertretungsberechtigt.

(Quelle: heise.de)

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